1. Buchungsabwicklung
Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung und dem Zahlungseingang werden meine Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag kommt durch meine schriftliche Buchungsbestätigung zustande.
2. Leistungen/Preise
Der Umfang der Leistungen und die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgebend sind die hierauf bezogenen Angaben in der Buchungsbestätigung.
3. Gutscheine
Bei der Buchung eines Fahrtechnik-Kurses bei BIKEnSOUL werden bikensoul-eigene Gutscheine akzeptiert, soweit die Gutschein-Nummer im Kommentarfeld der Buchung vermerkt ist. Pro Kurs kann ein Teilnehmer nur einen Gutschein-Code verwenden.
4. Zahlung
Bei Kursen und/oder Events ist mit der Anmeldung der gesamte Preis zu entrichten. Nach Erhalt der Bestätigung ist der Gesamtbetrag der Rechnung zu zahlen. Das Aussetzen der Zahlung ersetzt nicht die Stornierung eines gebuchten Kurses.
5. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit vor dem Beginn der Veranstaltung von Dieser zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Aufgrund der Aufwendungen von BIKEnSOUL entstehen folgende Stornogebühren:
Bei Rücktrittserklärung vom 14. bis 7. Tag vor Kursbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr fällig.
Bei Rücktrittserklärung vom 6. bis 4. Tag vor Kursbeginn 40% der Teilnahmegebühr.
Bei Rücktrittserklärung ab dem 3 Tag vor Kursbeginn 50% der Teilnahmegebühr.
Bei Nichtantritt des Kurses ohne Abmeldung sind 80% der Teilnahmegebühr fällig
Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei BIKEnSOUL.
Auf Grund einer vorzeitigen Abreise des Teilnehmers/in aus einer angetretenen Veranstaltung können Rückerstattungen nicht erfolgen.
6. Teilnehmerzahl bei Fahrtechnik-Kursen
Die angestrebte maximale Teilnehmerzahl bei Fahrtechnik-Kursen ist 6 Personen. In Ausnahmefällen, diese wären – die Buchung mehrerer Plätze durch einen Kunden, d.h. Kleingruppen – kann sich die Teilnehmerzahl auf 7 bis 8 Personen ändern. In diesen Fällen sind zwei Trainer/Guides im Einsatz. Eine Preisminderung des Kurses durch mehr Teilnehmer ist jedoch ausgeschlossen.
7. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind nur mit Zustimmung von BIKEnSOUL möglich. BIKEnSOUL kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Kurserfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8. Kündigung des Vertrages durch BIKEnSOUL
Vor Kursbeginn kann BiKEnSOUL von dem Vertrag zurücktreten, wenn:
Nach Kursbeginn kann BIKEnSOUL den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung durch BIKEnSOUL oder seines Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält sich BIKEnSOUL den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen und Erlöse durch anderweitige Verwendung vor.
9. Gewährleistungs-/Mitwirkungspflicht
Das Angebot von BIKEnSOUL richtet sich an geistig und körperlich gesunde Menschen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bekannte Krankheiten oder eventuell auftretende Leistungsstörungen (Übelkeit, Schwindel, Herzrasen, Schmerz oder ähnliches) oder gesundheitliche Beeinträchtigungen dem Trainer sofort mitzuteilen. Falls es die eigenen körperlichen Voraussetzungen erfordern, ist ein entsprechendes Gutachten vom Hausarzt im Sinne einer Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.
10. Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen
Während der Durchführung des Fahrtechniklehrgangs werden Lichtbilder anfertigt, auf denen Kursteilnehmer – allein oder mit anderen Personen – zu sehen sind. Diese Aufnahmen werden zu gewerblichen Zwecken zur Förderung des Angebotes von BIKEnSOUL eingesetzt, somit auch zur Veröffentlichung in Druckwerken und Medien. Der Teilnehmer/in ist hiermit unwiderruflich einverstanden und bekommt hierfür unwiderruflich kein Entgelt. Bei Nichtakzeptanz dieser Klausel muss der Teilnehmer dies dem Trainer/Guide mitteilen.
11. Haftungsausschluß
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die der Teilnehmer während eines Kurses sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dieses gilt auch für Geräte die im direkten Zusammenhang mit dem Kurs stehen.
Die von BIKEnSOUL durchgeführten Fahrtechnikkurse finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Die durchgeführten Fahrtechnikkurse stellen auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblichen Sicherheitsausrüstung an den Kursen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.
An den Kursen beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden hieran trifft; nicht, wenn Sie von anderen Teilnehmern verursacht wurden.
Schadensersatzansprüche – egal aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
Die Teilnahme an den Touren/Kursen ist freiwillig. Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, daß die Mountainbiketouren und Kurse mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden ab, sowohl für die Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung oder Material. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung inkl. Bergungskostenversicherung.
Die Teilnehmer verpflichten sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Insbesondere gehören hierzu ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen, sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.
Die Teilnehmer haben ihre konditionellen und fahrtechnischen Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Sie müssen selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike befahren können. In jedem Fall ist den Weisungen des Kursleiters und dessen Verrichtungsgehilfen Folge zu leisten. Im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen. Sollte ein Wegeabschnitt gewählt werden, dem ein vorhandenes Fahrverbot unterliegt, ist das Mountainbike ohne weitere Anweisung zu schieben, ggf. zu tragen.
Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann.
Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist die Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.
Für Schäden die der Teilnehmer sich selbst oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich.